EnEV & Klimaschutz
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt ein wichtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Sie soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.
Die EnEV schreibt Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude. Beschränkt wird der erlaubte Primärenergiebedarf zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften und bei Nichtwohnbauten auch zum Beleuchten. Parallel dazu begrenzt die EnEV den zugelassenen Wärmeverlust durch die Bauhülle.
Seit Mai 2014 ist die aktuelle EnEV 2014 in Kraft. Sie hat seit dem 1. Januar 2016 die energetischen Anforderungen an Neubauten erhöht. Man spricht daher von der „EnEV ab 2016“, weil es keine eigenständige, neue Fassung der Verordnung ist.
Als Eigentümer eines Neubaus müssen Sie laut EEWärmeG 2011 auch einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte über erneuerbare Energien decken, wie Solarstrahlen oder Erdwärme. Alternativ können Sie anerkannte Ersatzmaßnahmen durchführen.